Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Segafredo Zanetti Austria Ges.m.b.H., im Folgenden kurz Segafredo genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen. Segafredo schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Segafredo erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Segafredo und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Segafredo und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Segafredo werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.

Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Segafredo nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Segafredo in das Angebot integriert oder von Segafredo zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Segafredo nur dann wirksam, wenn diese von Segafredo mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Segafredo der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.

Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Segafredo bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Segafredo gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.

Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Segafredo und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Segafredo vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Angebot durch Segafredo. Angebote von Segafredo an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Segafredo, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Segafredo gebunden.

Annahme durch Segafredo. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Segafredo zustande.

Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Segafredo z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Segafredo den Auftrag annimmt.

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von Segafredo werden abbedungen.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsortbei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Segafredo.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Segafredo.

Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Segafredo eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Segafredo bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

Fremdleistungen. Segafredo ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Segafredo berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Segafredo beauftragten oder Segafredo zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Segafredo berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Verträgen mit Unternehmern bzw. nach sechs Monaten bei Verträgen mit Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Termine und Fristen. Von Segafredo angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Segafredo unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Segafredo oder den Auftragnehmern von Segafredo – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Segafredo den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Referenz. Segafredo ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von Segafredo für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Segafredo und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Segafredo Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.

Treuepflichten

Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Segafredo bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Segafredo, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.

Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den in Rechnung gestellten Betrag in der gesamten Höhe zu leisten.

Teilleistungen. Darüber hinaus ist Segafredo berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.

Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Segafredo ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Segafredo trotzdem das vereinbarte Honorar. Segafredo muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Segafredo aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.

Zahlung

Fälligkeit Die Rechnungen von Segafredo sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Segafredo mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Segafredo angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Segafredo an den von Segafredo gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Segafredo berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Segafredo zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Segafredo bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Segafredo erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Segafredo ab. Segafredo ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Segafredo aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Segafredo schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

Ratenzahlung. Soweit Segafredo und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Segafredo berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Segafredo berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Segafredo auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Segafredo selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Haftung

Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Segafredo die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Segafredo mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produkbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.

Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.

Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.

Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Segafredo zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Segafredo beruhen.

Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit Segafredo Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Segafredo ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Segafredo schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen Segafredo und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Segafredo auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Segafredo und dem Auftraggeber als Unternehmer wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Hallwang bei Salzburg vereinbart. Segafredo ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Segafredo und des Auftraggebers berechtigt.

VERTRAGSDATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutz durch Segafredo. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffener Mitarbeiter (im Folgenden kurz Auftraggeber) erfolgt durch die Segafredo Zanetti Austria Ges.m.b.H., Hallwanger Landesstraße 10, 5300 Hallwang bei Salzburg, Österreich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen z.B. Angebotslegung), Art. 6 Abs 1 lit c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung z.B. Rechnungslegung) sowie gemäß Art. 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse von Segafredo z.B. Dokumentation der Geschäftsbeziehung). Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich für im Vorhinein ausdrücklich festgelegte Zwecke und nur aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 9 Abs 2 lit a DSGVO.

Weiterverarbeitung. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung gemäß Art. 6 Abs 4 DSGVO der Kontaktdaten des Auftraggebers zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.

Elektronische Direktwerbung. Eine Verarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie z.B. dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO.

Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber, die von Segafredo zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss Segafredo nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass Segafredo dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bez. kein Vertragsabschluss zwischen Segafredo und dem Auftraggeber zustande kommt.

Auch zur Erteilung der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte je nach Einwilligung entweder zur Folge, dass entweder kein Vertragsabschluss zwischen Segafredo und dem Auftraggeber zustande kommt oder, dass der Auftraggeber keine Direktwerbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.

Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogene Daten. Es erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Auftraggebers, nur an nachstehend angeführte Empfänger oder Empfängerkategorien:

-  Banken und Zahlungsdienstanbieter (Zahlungsabwicklung)

-  Versanddienstleister (Versand von Waren und Rechnungen)

-  Steuerberater (Buchführung gemäß UGB/BAO, Erstellung eines Jahresabschlusses)

-  Inkassobüros (Forderungsbetreibung)

-  Rechtsanwälte (im Falle der Geltendmachung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüchen)

- Subdienstleister im Rahmen der Projektrealisierung (zur Vertragserfüllung)

- Kommunikationsdienstleister (zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses)

Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Segafredo erfolgt – sofern möglich - ausschließlich in der Europäischen Union.

Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur

-  sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen Segafredo und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder

-  sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder

-  nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch Segafredo in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.

Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal zehn Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.

Sofern zwischen Segafredo und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.

Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, eine von diesem erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.

Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.

Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Kontaktdaten der Österreichischen Datenschutzbehörde lauten: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 531 152 - 0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

 

 

Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

- im Fall eines Vertrags über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;

- im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;

- im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat

- im Fall eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Segafredo Zanetti Austria Ges.m.b.H., Hallwanger Landesstraße 10, 5300 Hallwang bei Salzburg, Österreich) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular ausfüllen und zurückzusenden.)

An die

Segafredo Zanetti Austria Ges.m.b.H.

Hallwanger Landesstraße 10

5300 Hallwang bei Salzburg

info@segafredo.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) —

Bestellt am (*)

Erhalten am (*)

Name des/der Konsumenten —

Anschrift des/der Konsumenten —

Unterschrift des/der Konsumenten (nur bei Mitteilung auf Papier) —

Datum —

(*) Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs bei Waren. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument den Unternehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Unternehmer die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

§ 18 FAGG. Gemäß § 18 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Konsumenten für:

- Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden

- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde

- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

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